Liebe Kunden,
nach Beschluss des Bayerischen Ministerrats gelten für Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien und Baumschulen ab 12. April 2021 bis auf Weiteres die gleichen Zugangsregelungen für Privatkunden wie im restlichen Einzelhandel. Sie sind abhängig vom Inzidenzwert (COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner) des jeweiligen Landkreises.
Den tagesaktuellen Inzidenzwert des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen können Sie zum Beispiel auf der Seite des Robert-Koch-Instituts abrufen.
Vorweg: Die Abholung vorbestellter Ware (Call & Collect, kontaktlos im Eingangsbereich) oder deren Lieferung ist immer möglich! Natürlich beraten wir Sie davor, dabei oder danach auch gerne telefonisch, via WhatsApp oder per E-Mail. Am Haupttor haben wir eine altmodische, dafür aber umso lautere Glocke montiert, mit der Sie „Alarm schlagen“ können…
Für das Betreten des Baumschulen-Verkaufsgeländes gilt Folgendes:
• Inzidenz bis 50:
Reguläre Öffnung, FFP2-Masken-Pflicht, beschränkte Kundenanzahl, Abstands- und Hygienegebot
• Inzidenz 51 bis 100:
Zutritt zum Betrieb nur nach vorheriger Terminvereinbarung und gleichzeitiger Erfassung der Kundendaten (Call & Meet), FFP2-Masken-Pflicht, beschränkte Kundenanzahl, Abstands- und Hygienegebot
• Inzidenz 101 bis 200:
Zutritt zum Betrieb nur nach vorheriger Terminvereinbarung und gleichzeitiger Erfassung der Kundendaten (Call & Meet), negativer COVID19-Test (PCR-Test nicht älter als 48 Std., Schnelltest nicht älter als 24 Std. oder Selbsttest vor Ort in Anwesenheit des Einlasspersonals), FFP2-Masken-Pflicht, beschränkte Kundenanzahl, Abstands- und Hygienegebot
• Inzidenz ab 200:
Kein Zugang für Kunden zum Verkaufsgelände (Personen mit gewerblichem/beruflichem Hintergrund ausgenommen), Call & Collect, FFP2-Masken-Pflichtbei Abholung
Trotz alledem werden wir Sie auch weiterhin bestmöglich beraten und betreuen. Vielen Dank für Ihre Treue, Kooperation und Nerven!